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Patienteninformation

COPD – Hinweise für Patienten zur Vorbeugung und Behandlung

Hinter der Abkürzung COPD verbirgt sich die Bezeichnung für eine dauerhafte atemwegsverengende Lungenerkrankung (Chronic Obstructive Pulmonary Disease). Die eingeschränkte Bronchenfunktion und teilweise zerstörte Lungenbläschen sorgen bei den Betroffenen für erhebliche Probleme bei der Atmung und führen zu Hustenreiz. Oftmals werden dabei von den Patienten wichtige Symptome nicht rechtzeitig erkannt oder nicht ernst genommen. Doch gerade weil die Krankheit nicht vollständig heilbar ist, raten Experten zu einer frühzeitigen Behandlung. Die Bundesärztekammer gibt in ihrer Patienteninformation „Was passiert bei COPD?“ in verständlicher Form Hinweise zu Entstehung und Symptomen von COPD sowie Risikofaktoren wie Rauchen oder Atemwegsinfektionen im Kindesalter.

COPD – Hinweise für Patienten zur Vorbeugung und Behandlung

Patienteninformation

„Was passiert bei Asthma?“ – Hinweise für Betroffene und Angehörige

Bei Asthma reagieren die Bronchen der Betroffenen auf eigentlich harmlose Auslöser mit akuter Entzündung. Die nachfolgende Verengung führt zu Atemnot, die in extremen Fällen sogar lebensbedrohlich sein kann. Oftmals leiden auch schon Kinder unter Asthma. Was aber können Betroffene im Umgang mit der Krankheit tun? Die Bundesärztekammer gibt in der Patienteninformation „Was passiert bei Asthma?“ Hinweise zu Ursachen wie Allergenen oder Viren und stellt Behandlungsmöglichkeiten vor. Die Publikation erhält zudem Tipps für das eigene Verhalten. So rät die BÄK mögliche Auslöser von Asthma zu meiden und beschreibt Atemtechniken und atemerleichternde Körperhaltungen. Weitere Informationen und Kontakte zu Selbsthilfegruppen erhalten Patienten unter den in der Information angegebenen Links.

„Was passiert bei Asthma?“ – Hinweise für Betroffene und Angehörige

Genitalverstümmelung

BÄK-Vize Wenker: Mädchen und Frauen vor Genitalverstümmelung schützen

 „Mädchen und Frauen müssen mit allen Mitteln vor dem grausamen und menschenverachtenden Ritual der Genitalverstümmelung beschützt werden“, sagte Dr. Martina Wenker, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer. „Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass sich der Bundestag in seiner morgigen Sitzung mit einer Gesetzesänderung zur Genitalverstümmelung befasst.“ Nach Schätzungen der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes leben rund 18.000 Mädchen und Frauen in Deutschland, die an ihren Genitalien verstümmelt wurden. Rund 5.000 Mädchen mit Migrationshintergrund sind in Deutschland gefährdet.

BÄK-Vize Wenker: Mädchen und Frauen vor Genitalverstümmelung schützen

Patienteninformationen

Akuter und chronischer Kreuzschmerz – Tipps zur Vorbeugung und Behandlung

Kreuzschmerzen gehören zu den häufigsten Beschwerden der Deutschen. Etwa drei von vier Menschen haben hierzulande bereits diese unangenehme Erfahrung machen müssen. Obwohl in den meisten Fällen keine ernsthafte Ursache hinter den Schmerzen steckt, ist die Belastung für die Betroffenen groß und sie schränken den Alltag oft erheblich ein. Bei ungefähr jedem zehnten Patienten besteht zudem das Risiko von länger als drei Monate dauernden Beschwerden. Hier spielen oft auch falsches Schonungsverhalten und Probleme im persönlichen Umfeld eine Rolle. In zwei Patienteninformationen gibt die Bundesärztekammer Hinweise zur Vorbeugung, zur ärztlichen Untersuchung und zu möglichen Behandlungsschritten.

Akuter und chronischer Kreuzschmerz – Tipps zur Vorbeugung und Behandlung

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„Medikamente sicher einnehmen“

Schätzungsweise nimmt etwa die Hälfte der Patienten ihre dauerhaft verordneten Arzneimittel nicht richtig ein. Ein zu umfangreicher Medikamentenplan, die Hektik des Alltags oder schlichtweg Vergesslichkeit können Gründe dafür sein. Etliche Patienten haben außerdem Probleme mit ihren  Augen oder Händen, was die fachgerechte Einnahme zusätzlich behindert. Die Patienteninformation „Medikamente sicher einnehmen“, ein Service der Bundesärztekammer, erklärt in verständlicher Weise, was der Patient bei der Einnahme von Medikamenten zu seiner eigenen Sicherheit beachten sollte.

„Medikamente sicher einnehmen“

Chefarztverträge

Statement von Dr. Frank Ulrich Montgomery zur aktuellen Berichterstattung über Bonizahlungen bei Chefarztverträgen:

"Die Ärzteschaft hat in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass die ärztliche Arbeit nicht vorrangig von wirtschaftlichen Kriterien geleitet werden darf. Die Bundesärztekammer bewertet daher die Bindung der dem Chefarzt eingeräumten möglichen Boni an die Einhaltung von vorrangig ökonomisch ausgerichteten Zielgrößen im Rahmen von Chefarztverträgen als höchst bedenklich. Bereits 2002 hat die Bundesärztekammer in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands und dem Marburger Bund die in Vertragsmustern der Deutschen Krankenhausgesellschaft vorgesehenen Empfehlungen für variable Vergütungsbestandteile im Sinne von erfolgsabhängigen Boni-Zahlungen strikt abgelehnt. Dennoch bieten viele Krankenhäuser neu einzustellenden Chefärzten solche Verträge an."

Statement von Dr. Frank Ulrich Montgomery zur aktuellen Berichterstattung über Bonizahlungen bei Chefarztverträgen:

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Die Internetseite der Bundesärztekammer kann ab sofort auch in einem angepassten Format für Smartphones abgerufen werden. Die Adresse lautet m.baek.de.

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