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Einführung der Disease-Management-Programme (DMP)

Am 1. Juli 2002 sind erstmals strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme) im Sinne von § 137 f SGB V per Rechtsverordnung in Kraft gesetzt worden, und zwar für die Krankheitsbilder Diabetes mellitus Typ 2 und Brustkrebs. Die Verordnung geschah durch das damalige Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS), nachdem die inhaltlichen Anforderungen der Programme durch den (inzwischen aufgelösten) Koordinierungsausschuss ausgearbeitet und dem BMGS als Empfehlung angereicht worden waren.

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