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Ambulante Versorgung

In der laufenden Wahlperiode ist eine Neugliederung von Gremien vorgenommen worden, die sich mit Fragen der Versorgungsstrukturen befassen. Für die Fragen der ambulanten Versorgung ist ein entsprechender Ausschuss gegründet worden, der neben dem Ausschuss Krankenhaus schwerpunktmäßig Fragen des jeweiligen Versorgungsbereichs erörtert und für die Vorstandsberatungen aufbereitet. Beide Ausschüsse sowie eine Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der ambulant – stationären Kooperation“ erörtern Fragen der ambulant – stationären Kooperation.

Neben einer Analyse der Bedingungen der Berufsausübung im ambulanten Bereich und entsprechenden Verbesserungsvorschlägen zur Arbeitssituation niedergelassener Ärzte ist aktuelles Schwerpunktthema die Förderung neuer Kooperationsformen in der ambulanten Versorgung, aber auch sektorübergreifend in der ambulant – stationären Zusammenarbeit. Auf der Grundlage eines Schwerpunktthemas beim 108. Deutschen Ärztetag 2005 zu Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung im ambulanten Bereich wurden die Bestrebungen Kooperationsmodelle zu entwickeln ein Kernthema. Die Modelle sollen

  • eine rationelle und effizientere Nutzung personeller und sachlicher Infrastruktur ermöglichen,
  • den kollegialen Erfahrungsaustausch erleichtern,
  • qualitätsfördernd wirken,
  • die Präsenz durch wechselseitige Vertretungen sicherstellen,
  • durch Einsatz von Informationstechnologie und verbesserter Kommunikation Bürokratie abbauen helfen.

Die durch die Dynamik der gesundheits- und berufspolitischen Veränderungsprozesse notwendigen Anpassungen von Versorgungsstrukturen sollen dabei ärztlich begleitet und fachlich unterstützt werden. Durch Änderung der Musterberufsordnung beim 107. Deutschen Ärztetag 2004 in Bremen wurde die Möglichkeit der Kooperation wesentlich erleichtert. Zur Realisierung dieser Vorstellungen sind Änderungen der gesetzlichen Grundlagen, insbesondere des SGB V initiiert worden, die in einem Vertragsarztänderungsgesetz aufgegriffen werden. Dieses Gesetz befindet sich in den Gesetzesberatungen und soll 2007 in Kraft gesetzt werden. Dabei sind folgende Anpassungen des Vertragarztrechtes geplant:

  • Flexibilisierung der örtlichen Betätigung: ein Arzt kann neben seinem Vertragsarztsitz an weiteren Orten tätig sein, ohne dass es hierfür einer besonderen Genehmigung bedarf.
  • Ermöglichung der Gründung von Teilgemeinschaftspraxen sowie überörtlicher Gemeinschaftspraxen
  • Ermöglichung der Betätigung in mehreren Berufsausübungsgemeinschaften (z. B. Betätigung in Einzelpraxis und in einer anderen Berufsausübungs-gemeinschaft)
  • Realisierung der Rechtsform der Ärztegesellschaft
  • Ermöglichung der Anstellung von Ärzten in der eigenen Praxis bzw. Berufsausübungsgemeinschaft

Weitere Inhalte des Entwurfs sind:

  • Ermöglichung der Anstellung eines Arztes aus einem anderen (als dem eigenen) Fachgebiet; diese Regelung soll für nicht zulassungsbeschränkte Bereiche gelten. Eine Vorgabe hinsichtlich der Zahl und der Umfänglichkeit von möglichen Anstellungen werde seitens des BMGS nicht gemacht.
  • Ermöglichung der Beschäftigung an mehreren Orten (mit Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung), soweit es die Gewährleistung des Versorgungsauftrages erforderlich macht.
  • Ermöglichung der Berufsausübung auch im Zuständigkeitsbereich einer anderen Kassenärztlichen Vereinigung; Voraussetzung sei hier aber nach den Vorstellungen des BMG die Gewährleistung der jeweiligen Präsenspflicht; eine Abstimmung zwischen den betroffenen Kassenärztlichen Vereinigungen sei hier geboten.
  • Ermöglichung der gleichzeitigen Tätigkeit in eigener Vertragsarztpraxis und einer weiteren Berufsausübungsgemeinschaft (z. B. Teilgemeinschaftspraxis).
  • Ermöglichung der Gründung einer überörtlichen Gemeinschaftspraxis innerhalb eines KV-Bezirkes.
  • Streichung des expliziten Bezuges der vertragsärztlichen Zulassungsverordnung auf die Berufsordnung. Infolgedessen sei es denkbar, dass im vertragsärztlichen Bereich Berufsausübungsformen ermöglicht würden, die durch das Berufsrecht ausgeschlossen sind.

Das Vertragsarztänderungsgesetz wird in Zusammenhang mit der Gesundheitsreform 2006 beraten und in zeitlichem Zusammenhang in Kraft gesetzt. 

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