Sprungmarken
|
Hauptnavigation |
Sie befinden sich hier: Home > Ärzte > Qualitätssicherung > Qualitätssicherung in der stationären Versorgung Qualitätssicherung in der stationären VersorgungDie bundeseinheitliche Umsetzung des Verfahrens der externen vergleichenden Qualitätssicherung gem. § 137 SGB V ist seit 2010 Aufgabe des AQUA-Instituts für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH. Das AQUA-Institut hat damit die in Düsseldorf ansässige BQS abgelöst, die seit 2001 stationär erbrachte medizinisch-pflegerische Leistungen mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung der Versorgungsqualität erfasst hatte. Auftraggeber des Verfahrens ist seit 2004 der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der hierzu eine „Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern“ beschlossen hat. Bei der externen vergleichenden Qualitätssicherung der Krankenhäuser ist zwischen bundes- und landesbezogenen Verfahren zu unterscheiden. Bundesbezogene Verfahren betreffen insbesondere Leistungen besonderer Art, die etwa aufgrund ihrer geringeren Häufigkeit eine zentrale Erfassung und Bewertung nahelegen, etwa Organtransplantationen. Landesbezogene Verfahren werden hingegen primär auf Ebene der einzelnen Bundesländer umgesetzt, die dazu eine eigene Infrastruktur aufgebaut haben, insbesondere in Form der jeweiligen Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung. Die Ablösung der BQS durch Vergabe des gesetzlichen Auftrags zur Qualitätssicherung an das AQUA-Institut als Folge eines Ausschreibungsverfahrens durch den G-BA stellt aus Sicht der Bundesärztekammer eine Zäsur in dem ursprünglich innerhalb der gemeinsamen Selbstverwaltung entwickelten Verfahren dar, nachdem es mit der BQS gelungen war, über viele Jahre hinweg ein leistungsfähiges und zuletzt auch international beachtetes System von Qualitätssicherung und kontinuierlicher Qualitätsverbesserung aufzubauen Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, ihre Struktur- und Leistungsdaten in Qualitätsberichten zu veröffentlichen. Inhalte, Gestaltung und Veröffentlichungsformate sind ebenfalls durch Regelungen des G-BA festgelegt. Der G-BA stellt die Qualitätsberichte auch im maschinenlesbaren Format zur Verfügung, so dass hiermit diverse Vergleichs- und Bewertungsportale verschiedenster Anbieter im Internet gefüttert werden können. Aus Sicht der Bundesärztekammer sollten Nutzer solcher Portale der vermeintlich geschaffenen Transparenz stets mit Skepsis begegnen, vor allem wenn die Portale dem Vergleich der Behandlungsqualität (Ranking) dienen sollen. Insbesondere der Vergleich von Ergebnisqualität ist methodisch anspruchsvoll und setzt in der Regel aufwändige Maßnahmen zur Risikoadjustierung voraus, um irreführende Bewertungen zu vermeiden. Die Bundesärztekammer hat das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) daher beauftragt, Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale zu entwickeln. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen der Qualitätssicherung existiert eine Reihe optionaler Aktivitäten, die von der Herausgabe zusätzlicher, eigener Qualitätsberichte bis zur Implementierung von peer-review-Verfahren als Konsequenz klinikeigener Auswertungen reichen, siehe z. B. die „Initiative Qualitätsmedizin (IQM)“. Starke Beachtung erfährt dabei häufig die Nutzung sogenannter Routinedaten als Alternative zu eigens für Qualitätssicherungszwecke erhobenen Daten. Die Nutzbarkeit und die Aussagekraft solcher Routinedaten sollten aber differenziert abgewogen werden. Dokumente und Veröffentlichungen der BÄK zum Thema stationäre Qualitätssicherung:© Bundesärztekammer · letzte Änderung 04.02.2010 |
Kontext-Informationen der Seite |
Wiederholung der Hauptnavigation