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Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern: Früherkennung und Prävention als ärztliche Aufgabe

In den letzten Jahren ist es immer wieder zu z. T. dramatischen Fällen von Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen gekommen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für 2007 3.373 Fälle von Kindesmisshandlungen aus, bei steigender Tendenz. Im gleichen Zeitraum mussten die Jugendämter 28.000-mal Kinder oder Jugendliche in Obhut nehmen. In über 10.000 Fällen kam es zu einem Entzug des Sorgerechtes der Erziehungsberechtigten (Statistisches Bundesamt 2008). Auch hierbei ist in den vergangenen Jahren ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen. Hingegen stagniert die Zahl der Kindsmorde und Kindstötungen seit Jahren bzw. weist sogar einen leicht rückläufigen Trend auf (Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistiken der Jahre 2000 – 2007).

Auf verschiedenen Ebenen sind in den letzten Jahren Maßnahmen zur Früherkennung von Misshandlungs- und Vernachlässigungsfällen sowie frühe Hilfen für belastete Eltern beraten und in fast allen Bundesländern inzwischen auch implementiert worden. Hierzu gehören u. a. Einladungs- und Rückmeldesysteme zur Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. In den meisten Bundesländern sind die untersuchenden Ärzte dazu verpflichtet, die Teilnahme an einer Früherkennungsuntersuchung an eine dafür ausgewiesene Stelle zu melden.

Das seitens der Politik an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) herangetragene Anliegen zur Integration eines Screenings auf Misshandlung in die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder nach § 26 SGB V hat dieser mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass derzeit keine standardisierten und validierten Screening-Instrumente für einen bevölkerungsweiten Einsatz verfügbar seien (Beschluss des G-BA vom 13.09.2007).

Stattdessen wurde in die Kinder-Richtlinien ein Passus aufgenommen, der den untersuchenden Arzt verpflichtet,

„bei erkennbaren Zeichen einer Kindesvernachlässigung oder -misshandlung … die notwendigen Schritte einzuleiten“ (Beschluss des G-BA vom 21.02.2008).

Darüber hinaus wurde in den Kanon der Früherkennungsuntersuchungen eine zusätzliche Untersuchung U7a zwischen dem 33. und 38. Lebensmonat integriert (Beschluss des G-BA vom 15.05.2008).

Das geplante Kinderschutzgesetz sieht zudem vor, Ärzten eine größere Rechtssicherheit im Umgang mit Anhaltspunkten für die Gefährdung des Kindeswohls im Kontext ärztlicher Schweigepflicht zu geben.

Der 110. Deutsche Ärztetag 2007 in Münster hat sich ebenfalls intensiv mit dem Thema „Kindergesundheit“ auseinandergesetzt. Im Ergebnis hat er sich für Maßnahmen zur Verbesserung der Teilnahme an den bestehenden Kinder-Untersuchungen sowie für eine Überarbeitung ihrer Inhalte sowie für verpflichtende Vorsorge- und Einladungssysteme ausgesprochen. Eine Meldung durch Ärzte über die Teilnahme an Kindervorsorgeuntersuchungen wurde von ihm jedoch abgelehnt. Dadurch werde das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt belastet, weshalb er eine Rückmeldung durch die Eltern über eine erfolgte Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen vorschlägt.

Um Ihnen den Umgang mit der vorliegenden Thematik in Ihrem ärztlichen Berufsalltag zu erleichtern, hat die Bundesärztekammer im Folgenden eine Sammlung der in den Bundesländern zum Thema verfügbaren Materialien erstellt.

Diese informieren Sie insbesondere über

  • Anzeichen für eine Kindesmisshandlung bzw. ‑vernachlässigung,
  • erforderliche Befunddokumentationen,
  • regional und überregional verfügbare Hilfseinrichtungen zur Stärkung belasteter Eltern sowie bei Gefährdung des Kindeswohls,
  • Ihre Rechtsstellung hinsichtlich Ihrer ärztlichen Schweigepflicht bei Vorliegen einer Gefährdung des Kindeswohls.

Leitfäden nach Bundesländern

(Hinweis: Die Leitfäden befinden sich derzeit z. T. in Überarbeitung und spiegeln somit nicht immer den aktuellen Gesetzesstand wider.)

Diese enthalten i. d. R. wertvolle Hinweise zu Anzeichen für eine Kindesmisshandlung oder ‑vernachlässigung, ihrer Dokumentation (mit entsprechenden Dokumentationsbögen) sowie Hinweise zu den zu beachtenden Rechtsgrundlagen und verfügbaren Hilfesystemen.

Baden-Württemberg [PDF]

Bayern [PDF]

Brandenburg [PDF] 

Bremen [PDF]  

Hamburg:

Gewalt gegen Kinder [PDF]  

Häusliche Gewalt [PDF]  

Hessen [PDF]  

Mecklenburg-Vorpommern [PDF]  

Nordrhein [PDF]  

Rheinland Pfalz [PDF] 

Sachsen [PDF] 

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Textteil [PDF]  

Serviceteil [PDF]  

Westfalen-Lippe:

Gewalt gegen Kinder [PDF]  

Leitfaden Diagnose Häusliche Gewalt [PDF]

Leitfaden der Bundesärztekammer von 1998 [PDF] 

Allgemeine Informationen:

Entschließungsantrag des 110. Deutschen Ärztetags: Frühe Intervention und Hilfe zur Prävention von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung – Verbindlichkeit von Kinderfrüherkennungsuntersuchungen und Einrichtung eines Meldewesens

Das Kindschaftsrecht – Fragen und Antworten, BMJ; Juni 2008

Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis, BÄK, KBV; 2008

„Gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen – Kooperation von Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe“, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ und Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte; 2008 [PDF]

Nationales Zentrum Frühe Hilfen; 2008

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