Arbeiten in Deutschland
Informationen für ausländische Ärzte zum Arbeiten in Deutschland
Zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit in Deutschland benötigt man entweder die Approbation oder die Berufserlaubnis nach §10 der Bundesärzteordnung (BÄO).
Die Approbation können alle EU-Bürger mit einem EU-Diplom entsprechend der Richtlinie 93/16/EWG (bzw. ab Oktober 2007 Richtlinie 2005/36/EG) beantragen. Sie ist zeitlich unbegrenzt und in ganz Deutschland gültig.
Die Berufserlaubnis dagegen ist zeitlich auf maximal 4 Jahre und örtlich auf maximal ein Bundesland beschränkt. Sie kann von Ärzten aus einem Land außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz oder als vorübergehende Berufserlaubnis auch von Ärzten mit EU-Bürgerschaft, die jedoch in Besitz eines Nicht-EU-Diplomes sind, beantragt werden.
Zuständig sind jeweils die Oberen Landesgesundheitsbehörden (Regierungspräsidien) in den einzelnen Bundesländern.
Ärzte mit abgeschlossener universitärer Ausbildung und anerkannter Approbation oder Berufserlaubnis, die einen Facharzt anstreben, sollten sich auf eine Stelle als Weiterbildungsassistent an einem für das Fachgebiet weiterbildungsbefugten Haus oder Praxis bewerben. Eine Liste der weiterbildungsbefugten Stellen in den einzelnen Bundesländern ist bei den jeweiligen Weiterbildungsabteilungen der Ärztekammern erhältlich.
Die Weiterbildung (Facharztausbildung) in Deutschland findet ausschließlich im Rahmen der klinischen ärztlichen Tätigkeit statt und wird dementsprechend bezahlt.
Im Folgenden finden Sie weitere Informationen für Staatsangehörige aus der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz sowie für Ärzte, die keine Staatsangehörigkeit dieser Länder besitzen.