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Dr. Steininger, Hessen:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit wir das
erste Mal über dieses Thema reden, ist mir bis heute der Zusammenhang zwischen
der elektronischen Gesundheitskarte und einer Online-Infrastruktur nicht klar
geworden. In dem Papier, das uns das Präsidium als Information zugestellt hat,
steht als Pflichtanwendung für diese elektronische Gesundheitskarte: die
Versichertenstammdaten, das elektronische Rezept und die europäische
Krankenversicherungskarte. Alle diese Pflichtanwendungen sind heute auf einer
Chipkarte möglich. Es bedarf dazu keinerlei Online-Anbindung. Es bedeutet schon
heute mehr Sicherheit. Das elektronische Rezept kann auf dem Weg von der Praxis
zur Apotheke nicht verloren gehen. Es ist in der Apotheke so zu lesen, wie es
in der Praxis erstellt wurde. Das bedeutet schon heute finanzielle
Einsparungen. Versichertendaten sind auf der Karte leicht elektronisch zu
aktualisieren. Es ist keine Neuausgabe der Versichertenkarte notwendig. Das bedeutet
schon heute freiwillige Zusatzinformationen.
Die Karte kann Daten speichern zur
Notfallsituation, zur Arzneimitteleinnahme, zum Impfstatus, sofern der Patient
das möchte.
Zur Online-Aktualisierung der
Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, wie im Antrag
36 vom Vorstand beschrieben: Es gibt keinen Grund, in der Praxis irgendeinen
Handgriff für die Krankenkassen durchzuführen. Auch das kann kein Grund für
eine Online-Anbindung sein. Bitte lehnen Sie diesen Vorstandsantrag 36 ab.
Es besteht auch nach mehreren
Jahren Diskussion zur elektronischen Gesundheitskarte und mehreren Beschlüssen
gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zum jeweiligen
Entwicklungsstand durch Deutsche Ärztetage kein Grund, der Online-Anbindung der
elektronischen Gesundheitskarte zu irgendeinem Themenbereich zuzustimmen. Dies
entspricht auch dem Sinn des Antrags von Professor Kahlke; das ist der Antrag
74.
In meinem Antrag 125 fordere ich
den 112. Deutschen Ärztetag auf, die Einführung einer Online-Infrastruktur für
die elektronische Gesundheitskarte zum derzeitigen Zeitpunkt abzulehnen, da
alle Pflichtanwendungen auch ohne Online-Anbindung möglich sind.
(Vereinzelt Beifall)
Noch ein Wort zur Telematik. Ich
lerne langsam, dass die elektronische Gesundheitskarte mit dem elektronischen Heilberufeausweis
eigentlich nichts zu tun haben muss. Die Online-Infrastruktur wird aber für
beides geschaffen. Es wird uns auch immer wieder erklärt, dass es für beides
notwendig ist. Wenn wir, wie durch meinen Antrag bezweckt, die elektronische
Gesundheitskarte von der Online-Infrastruktur trennen können, werden wir viele
Sorgen – Patientensicherheit, Datensicherheit, Arbeitsaufwand in den Praxen,
finanzielle Belastungen – nicht mehr haben.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Steininger. – Jetzt kommt Herr Niemann aus
Hamburg.
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